Allgemeine
Geschäftsbedingungen
BARTH GmbH | Gerhard-Meister-Str. 5 | 83342 Tacherting | GERMANY
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Nachstehende Bedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BARTH GmbH (im Folgenden auch „Unterneh- mer“ oder „wir“ bzw. „uns“), auch über den Online- Shop (unter www.barth-shop.de), als vereinbart. Sie gelten gleichermaßen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit in diesen AGB nichts Abwei- chendes geregelt ist.
2. Der Besteller ist Verbraucher, wenn er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selb- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer- den können. Der Besteller ist Unternehmer, wenn er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung sei- ner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Ent- gegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erken- nen wir nicht an, außer es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
4. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von un- seren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vor- behaltlos ausführen.
5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzun- gen, die von unseren Geschäftsbedingungen ab- weichen, gelten nur für die Geschäfte, für die sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sie haben weder rückwirkend Geltung noch gelten sie für zukünftige Geschäfte, sofern sie nicht er- neut schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote und Vertragsabschluss außerhalb des Online-Shops
a) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene An- gebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Ka- lendertage ab dem Datum des Angebotes gebun- den, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
b) Mündliche Erklärungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
c) UnsereAngabeninAngebotenund/oderAuf- tragsbestätigungen, die auf einem offensicht- lichen Irrtum beruhen, namentliche z.B. einem Schrieb- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Er- klärung.
d) Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschlä- ge dürfen nicht ohne unsere Genehmigung we- der weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht wer- den. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zu- rückhaltung von Kopien zurückzugeben.
e) Werden bei der Herstellung von uns im Auf- trag des Bestellers dessen Muster, Zeichnungen oder sonstige Angaben verwendet, so trägt der Besteller gegenüber Dritten die alleinige Verant- wortung dafür, dass hierdurch keine Rechte Drit- ter verletzt werden. Er trägt auch die Verantwor- tung für die Richtigkeit der Angaben.
2. Angebote und Vertragsschluss über unseren Online-Shop
a) Unsere Angebote im Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine
unverbindliche Aufforderung an den Besteller, Waren zu bestellen. Der Besteller kann ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses gibt der Besteller seine Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Lie- fermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons gibt der Besteller ein verbind- liches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die Bestellung mit Einzelheiten zum ge- schlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB werden dem Besteller per E-Mail übermittelt und können auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Internetseite abgerufen werden. Als registrierter Kunde kann der Besteller auf seine bisherigen Bestellungen zugreifen.
b) Wir sind berechtigt, das Angebot des Bestel- lers innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzuneh- men. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 ge- nannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt, d.h. der Besteller ist nicht länger an sein Angebot ge- bunden.
c) Eine nach Eingang der Bestellung automa- tisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zu- gangs der Bestellung stellt keine Auftragsbestä- tigung dar.
§ 3 Preise, Preisänderungen im Geschäfts- verkehr mit Unternehmern
1. Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Transportversicherung oder sonstige Versicherungen schließen wir nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und zu dessen Lasten ab.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und ver- einbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preis die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzu- treten.
§ 4 Lieferzeiten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurden schriftlich zuge- sagt.
2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Grund eines Umstandes, den wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, so erfolgt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorher- sehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser beträgt maximal für jede volle Woche der Verspätung 1⁄2 v. H., maximal jedoch 5 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig benutzt werden kann. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn diese Hindernisse bei unseren oder deren Unterlieferanten eintreten. Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsver- zögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist wird auf drei Wochen fest- gelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Ver- sendung unser Werk verlassen hat. Wird der Ver- sand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferun- gen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Sachmängelhaftung
1. Sachmängelhaftung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
a) Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer Be- schreibung der Tatbestände geltend gemacht werden. Mängelrügen wegen verdeckter Mängel und solcher Mängel, welche erst nach Inbetrieb- nahme von Maschinen und Werkzeugen erkenn- bar werden, müssen unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Beschreibung der Tat- bestände uns gegenüber geltend gemacht wer- den.
b) Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängel- rügen erfolgt unsere Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, unter Aus- schluss weitergehender Ansprüche, nach unse- rer Wahl in der Form der Nachbesserung durch uns oder durch Dritte, durch Austausch von Tei- len oder durch Ersatzlieferung. Erfolgt nach einer solchen Mängelerledigung eine erneute und berechtigte Mängelrüge des Bestellers und ist ihm nicht zuzumuten, weitere Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen zu dulden, so steht dem Besteller alsdann wahlweise das Recht zu, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rück- gängigmachung des Vertrages – soweit es sich um die mangelhafte Ware handelt – zu verlangen.
c) Wir behalten uns vor, dem Besteller bei grundloser Reklamation alle Kosten für Aufwand zur Überprüfung der Ware gesondert in Rech- nung zu stellen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Be- sichtigung durch uns bereit zu halten.
d) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt 12 Monate, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist. Die Gewährleistung beinhaltet nur Teile jedoch keinen Service oder Montage vor Ort.
e) Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – ins- besondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung von Parametern ausdrück- lich vereinbart worden ist.
f) Technische Verbesserungen sowie notwendi- ge technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechte- rung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
g) Werden unsere Betriebs- oder Wartungs- anweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so ent- fällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
h) Die vorstehenden Regelungen dieses Para- graphen gelten nicht für den Verkauf bereits ge- brauchter Gegenstände an Unternehmer i.S. d. § 14 BGB. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
i) Steht der Unternehmer dem Besteller über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Ver- wendung seines Produktes zur Verfügung, so haftet er gem. § 7 nur dann, wenn hierfür ein be- sonderes Entgelt vereinbart wurde.
2. Sachmängelhaftung im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
Ansprüche aus der Sachmängelhaftung über ge- brauchte Sachen verjähren, wenn der Kunde Ver- braucher i.S.d. § 13 BGB ist, innerhalb von einem Jahr ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen ha- ben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gel- ten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine ver- tragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Er- füllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Ver- treter. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig vertrauen darf.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Eigentumsvorbehalt im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmern. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, be- halten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).
2. Ergänzende Vereinbarungen zum Eigentums- vorbehalt im Geschäftsverkehr mit Unterneh- mern
a) Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände unverzüglich schrift- lich anzuzeigen und den Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Bestel- ler ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentums- vorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Ziffern – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
b) Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemä- ßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Be- stellers gegen den Abnehmer aus der Veräuße- rung bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Weiter- veräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer sei- nerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller
hiermit an uns ab.
c) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vor- behaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für uns unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entste- hende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktoren-Wertes der Vorbe- haltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbin- dung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw. ver- bundenen, vermischten oder vermengten Vor- behaltsgegenstände Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt. Werden die Vorbehalts- gegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbei- tung, Verbindung, Vermischung oder Vermen- gung weiterveräußert, so gilt die oben unter lit. b) vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktoren-Werts der Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräu- ßert worden sind.
d) Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Besteller bzw. in dessen Auftrag als wesentlich Bestandteile in das Grundstück eines Dritten ein- gebaut, so tritt der Besteller schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa ent- stehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherungshypothek an uns ab.
e) Werden Vorbehaltsgegenstände als wesent- liche Bestandteile in das Grundstück des Be- stellers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
f) Wenn der Wert der für uns nach den vor- stehenden Bestimmungen bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen -nicht nur vorübergehende- um insgesamt mehr als 20% übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestel- lers zur entsprechenden Freigabe von Sicherhei- ten seiner Wahl verpflichtet.
g) Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen gegenüber uns nicht oder nicht pünktlich und/ oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so können wir unbeschadet des ihm zuste- henden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Besteller zur Erfüllung seiner Verpflichtun- gen gesetzte angemessene Frist erfolglos ver- strichen ist. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so haben wir die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzah- lungsgeschäfte, die dem Verbraucherkredite Ge- setz unterliegen.
h) In dieser Klausel vereinbarte Abtretungen nehmen wir hiermit an.
§ 9 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird mit Vorkasseverfahren abgerechnet. Es werden die Waren erst nach Zahlungseingang versendet bzw. ausgeliefert.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln
behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Wenn dem Unternehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung eingestellt, ist der Unternehmer berechtigt, die gesamte Rest- schuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Zudem ist der Unternehmer in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. Stellt der Besteller seine Zahlung endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder au- ßergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der Unternehmer auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzu- treten.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlun- gen zunächst auf dessen ältere Schulden anzu- rechnen. Der Unternehmer wird den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung infor- mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstan- den, so ist der Unternehmer berechtigt, die Zah- lung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Unternehmer berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehen- den Verzugsschadens des Unternehmers bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.
§ 10 Aufrechnungsausschluss
Die Aufrechnung seitens des Bestellers ist aus- geschlossen, soweit es sich nicht um rechts- kräftige festgestellte, von uns nicht bestrittene Gegenforderungen oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die ge- samten Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Aus- nahme des UN-Kaufrechts.
2. Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz aus- schließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar er- gebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts- bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Besteller nicht berührt.
§ 12 Streitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
BARTH GmbH